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Antrag der AfD-Fraktion über eine Entschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rodgau

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Antrag der AfD-Fraktion über eine Entschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rodgau

Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2016

Betreff:
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rodgau

Beschlussvorlage:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau möge im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzung für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Rodgau beschließen, eine Entschädigungsregelung für alle ehrenamtliche Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr aufnehmen.

Begründung:
Nach der derzeitigen Satzungslage der Stadt Rodgau erhalten nur die leitenden
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung für Ihre
Dienst- und Reisekosten. Die übrigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
erhalten bisher keinerlei Entschädigung für ihre Einsätze. Dies sollte bei der
Neufassung der Satzung geändert werden.

………………………..

Die Mehrheit der Altparteien hat diesen Antrag mit 40 Stimmen gegen die AfD abgelehnt.

Erstaunlich sind die halbwahren  Begründungen insbesondere der SPD. Fakt ist:  Feuerwehrleute bekommen keine Entschädigung für ihren oft auch gefährlichen Einsatz.

Entgegnet wurde von Seiten des Bürgermeisters Hoffmann, dass es bereits seit 14.08.1995 ein Gebührenverzeichnis für die Feuerwehr Rodgau gibt. Offensichtlich wurde der Antrag der Alternative für Deutschland nicht verstanden oder bewusst falsch interpretiert, denn beantragt wurde eine Entschädigung für Einsätze pro Feuerwehrmann/-frau. Das erwähnte Gebührenverzeichnis beinhaltet dies keineswegs, sondern lediglich eine Art von Strafzahlungen beispielsweise eines fahrlässigen Brandverursachers über die Stadt an die Feuerwehr insgesamt, jedoch nicht für den einzelnen Feuerwehrmann.

Die Partei der Grünen hatte Bezug genommen auf § 7 Abs.7  der Feuerwehrsatzung der Stadt Rodgau und festgestellt, dass es Entschädigungen für den Verdienstausfall gibt.

Das ist unstrittig. In der mündlichen Ausführung der AfD während der StVO Sitzung am 26.09.2016 wurde ja explizit darauf hingewiesen, dass die Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigung FwDRAVO nur für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige gilt, die ständig zu besonderen Dienstleistungen, z. B. Brandsicherheitsdienst,  herangezogen werden. Dies ist aber wieder keine Regelung über eine Entschädigung pro Einsatz.

Auszug § 7 Abs.7 der gültigen Feuerwehrsatzung der Stadt Rodgau: 

„Die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung erhalten Aufwandsentschädigungen für Brandsicherheitsdienste gemäß der gültigen Gebührensatzung für die Feuerwehr Rodgau bzw. Ersatz des Verdienstausfalls bei Einsätzen während der Arbeitszeit“.

Dies alles  ist unstrittig, entspricht aber ebenso wenig dem Antrag der Alternative für Deutschland, die eine Entschädigung für die Feuerwehrmänner/und -frauen bei Einsätzen beantragt hat. Auch gezahlter Verdienstausfall ist keine den Einsatz würdigende Entschädigung.

Für die Feuerwehreinsätze gibt es keinen Cent Vergütung, nicht einmal einen Auslagenersatz für die Fahrtkosten. Da auch dieses Ehrenamt eine besondere Anerkennung verdient, hatte die Alternative für Deutschland entsprechenden Antrag gestellt, der vom Kartell der Altparteien  mehrheitlich abgelehnt wurde.